Erinnerung oder schon Mahnung?
Drei Vorlagen, ein Formular. Den Text bestimmt der Dokumenttyp — Betrag, Fristen und IBAN tragen Sie selbst ein. Das ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung nach deutschem, österreichischem oder Schweizer Recht.
01
Zahlungserinnerung
Höflicher Hinweis, oft ohne Drohung. Typisch, wenn die Rechnung übersehen worden sein kann. Setzt ein neues Zahlungsziel, ohne den Ton zu verschärfen.
02
1. Mahnung
Formelle Zahlungsaufforderung nach Fälligkeit. Nennt die offene Rechnung, setzt eine neue Frist und spricht Verzug an — weiterhin als Formulierungshilfe, nicht als Anwaltsschreiben.
03
2. Mahnung
Letzte außergerichtliche Frist. Deutlichere Sprache zu möglichen nächsten Schritten (Inkasso oder gerichtliches Verfahren), ohne diese zu versprechen.
Verzugszinsen sind optional und nur eine Rechenhilfe (einfache Zinsen, 365 Tage). Ob und in welcher Höhe Zinsen zustehen, hängt vom Vertrag und vom anwendbaren Recht ab.
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